Biosicherheit beim Geflügel – Schutz für Tier und Betrieb

Warum Biosicherheit wichtig ist

Biosicherheit umfasst alle Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Krankheitserreger in den Geflügelbestand gelangen oder sich dort verbreiten.

Sie schützt Tiere, Halter und Verbraucher – und bewahrt Betriebe vor wirtschaftlichen Schäden.

1. Zugang und Stallhygiene – für kleine Bestände nur eingeschränkt relevant

  • Zutritt nur für befugte Personen – möglichst keine Besucher im Stall

  • Vor Betreten des Stalls: Stallkleidung und -schuhe anziehen

  • Händewaschen oder Desinfektion beim Betreten und Verlassen

  • Schuhdesinfektion an Stallübergängen (Desinfektionsmatten regelmäßig wechseln)

  • Trennung zwischen sauberem und verschmutztem Bereich – z. B. durch Markierungen oder Hygieneschleusen

  • Fahrzeuge (Futterlieferung, Tiertransporte) nur in ausgewiesenen Bereichen zulassen, keine unnötigen Fahrten in Stallnähe

 

2. Tiergesundheit und Bestandsführung

  • Nur gesunde, geprüfte Tiere zukaufen (Nachweis über Gesundheitsstatus)

  • Neue Tiere mind. 3 Wochen getrennt halten (Quarantäne)

  • Regelmäßige Gesundheitskontrollen durchführen – kranke Tiere sofort separieren

  • Impfungen nach nationalem Impfprogramm durchführen

  • Tote Tiere sofort entfernen und vorschriftsgemäß entsorgen

  • Aufzeichnungen führen: Zukäufe, Ausfälle, Behandlungen, Besucher

     

    3. Futter, Wasser und Einstreu

  • Futter und Wasser nur aus sicheren Quellen beziehen – sauber, trocken, schädlingsfrei lagern

  • Einstreu regelmäßig wechseln und trocken halten

  • Kein Kontakt zu Wildvögeln – Futter und Wasser so anbieten, dass kein Wildtierzugang möglich ist

     

  • 4. Schutz vor Wildvögeln und Schädlingen

  • Außenhaltungen mit Netzen oder Dächern gegen Wildvögel absichern

  • Ratten- und Mäusebekämpfung regelmäßig durchführen

  • Futterreste und Abfälle sofort entfernen oder abdecken

  • Wasserstellen und Teiche in Stallnähe vermeiden


  • 5. Reinigung und Desinfektion – für kleine Bestände nur eingeschränkt relevant

  • Regelmäßige Reinigung aller Geräte, Stalleinrichtungen, Transportmittel

  • Nach jeder Stallräumung: gründlich reinigen und zugelassene Desinfektionsmittel einsetzen

  • Eierverpackungen nur einmalig verwenden oder gründlich reinigen

  • Geräte nicht zwischen Betrieben austauschen oder vorher desinfizieren


  • 6. Verhalten bei Krankheitsverdacht

  • Sofort Tierarzt oder zuständige Behörde informieren

  • Betrieb absperren, Besucher und Fahrzeugverkehr stoppen

  • Verdächtige Tiere isolieren

  • Keine Tiere oder Produkte vom Betrieb verbringen, bis Entwarnung vorliegt


  • 7. Persönliche Verantwortung

  • Jeder Tierhalter trägt Verantwortung für den Seuchenschutz

  • Kleine Haltungen sind ebenso gefährdet wie große Betriebe

  • Regelmäßige Fortbildungen und Informationsveranstaltungen besuchen

  • Hygiene muss zur täglichen Routine werden

    Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Biosicherheit beim Geflügel (aktuelle Ausgabe)
    Erarbeitet für Geflügelhalter durch ARCHE Austria – Informationsblatt 2025