Biosicherheit beim Geflügel – Schutz für Tier und Betrieb
1. Zugang und Stallhygiene – für kleine Bestände nur eingeschränkt relevant
Zutritt nur für befugte Personen – möglichst keine Besucher im Stall
Vor Betreten des Stalls: Stallkleidung und -schuhe anziehen
Händewaschen oder Desinfektion beim Betreten und Verlassen
Schuhdesinfektion an Stallübergängen (Desinfektionsmatten regelmäßig wechseln)
Trennung zwischen sauberem und verschmutztem Bereich – z. B. durch Markierungen oder Hygieneschleusen
Fahrzeuge (Futterlieferung, Tiertransporte) nur in ausgewiesenen Bereichen zulassen, keine unnötigen Fahrten in Stallnähe
2. Tiergesundheit und Bestandsführung
Nur gesunde, geprüfte Tiere zukaufen (Nachweis über Gesundheitsstatus)
Neue Tiere mind. 3 Wochen getrennt halten (Quarantäne)
Regelmäßige Gesundheitskontrollen durchführen – kranke Tiere sofort separieren
Impfungen nach nationalem Impfprogramm durchführen
Tote Tiere sofort entfernen und vorschriftsgemäß entsorgen
Aufzeichnungen führen: Zukäufe, Ausfälle, Behandlungen, Besucher
3. Futter, Wasser und Einstreu
Futter und Wasser nur aus sicheren Quellen beziehen – sauber, trocken, schädlingsfrei lagern
Einstreu regelmäßig wechseln und trocken halten
Kein Kontakt zu Wildvögeln – Futter und Wasser so anbieten, dass kein Wildtierzugang möglich ist
-
4. Schutz vor Wildvögeln und Schädlingen
Außenhaltungen mit Netzen oder Dächern gegen Wildvögel absichern
Ratten- und Mäusebekämpfung regelmäßig durchführen
Futterreste und Abfälle sofort entfernen oder abdecken
Wasserstellen und Teiche in Stallnähe vermeiden
5. Reinigung und Desinfektion – für kleine Bestände nur eingeschränkt relevant
Regelmäßige Reinigung aller Geräte, Stalleinrichtungen, Transportmittel
Nach jeder Stallräumung: gründlich reinigen und zugelassene Desinfektionsmittel einsetzen
Eierverpackungen nur einmalig verwenden oder gründlich reinigen
Geräte nicht zwischen Betrieben austauschen oder vorher desinfizieren
6. Verhalten bei Krankheitsverdacht
Sofort Tierarzt oder zuständige Behörde informieren
Betrieb absperren, Besucher und Fahrzeugverkehr stoppen
Verdächtige Tiere isolieren
Keine Tiere oder Produkte vom Betrieb verbringen, bis Entwarnung vorliegt
7. Persönliche Verantwortung
Jeder Tierhalter trägt Verantwortung für den Seuchenschutz
Kleine Haltungen sind ebenso gefährdet wie große Betriebe
Regelmäßige Fortbildungen und Informationsveranstaltungen besuchen
Hygiene muss zur täglichen Routine werden
Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Biosicherheit beim Geflügel (aktuelle Ausgabe)
Erarbeitet für Geflügelhalter durch ARCHE Austria – Informationsblatt 2025










