Haltedauer bei der Maßnahme "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen"

Auf Intervention von ARCHE Austria gemeinsam mit dem Verein der Murbodner-Züchter und der Rinderzucht Tirol sowie in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landwirtschaftskammern ist es innerhalb weniger Tage gelungen, die Haltedauer in der Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ abzuändern. Unser Dank gilt Mag. Norbert Totschnig für seine Unterstützung.

Für das Antragsjahr 2026 wird festgelegt, dass für Tiere in der Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ die Haltedauer bis einschließlich 31. August (anstatt 31. Dezember) einzuhalten ist. Das heißt, die Prämie für die betroffenen Tiere wird auch dann gewährt, wenn der Abgang bereits ab 1. September erfolgt. Die vorgeschriebenen Meldungen zu Tierbewegungen (bis Ende des Jahres) müssen weiterhin erfolgen. Die Meldung von Nachbesetzungen ist jedoch nach dem 31. August nicht mehr erforderlich.

Detaillierte Erläuterungen zu den geltenden Förderverpflichtungen der ÖPUL-Maßnahmen können in den Maßnahmeninformationsblättern unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/merkblaetter nachgelesen werden.