Verantwortliche Organisationen

Die Tierzucht in Österreich ist Angelegenheit der Bundesländer und wird von diesen entsprechend den Landestierzuchtgesetzen wahrgenommen. Seltene Nutztierrassen stellen sehr kleine Populationen dar, welche häufig nicht auf einzelne Bundesländer geografisch begrenzt, sondern über mehrere Bundesländer verstreut sind. Dadurch wird jede Zuchtarbeit erheblich erschwert. Für die Erhaltung hochgefährdeter Rassen ist aber jedes einzelne noch vorhandene Tier von elementarer Bedeutung, um den über Jahrhunderte wohlerworbenen Genpool und deren genetische Vielfalt noch einigermaßen bewahren zu können.

Es wurde daher für jede Rasse eine Verantwortliche Organisation (VO) benannt, die bundesländerübergreifend die Generhaltungsmaßnahmen realisiert und von den zuständigen Zuchtorganisationen der anderen Bundesländer anerkannt und in ihrer Zuchtarbeit unterstützt wird.

Die  VO sind somit die Träger der Generhaltungsmaßnahmen und agieren als Ansprechpartner und Drehscheibe auf allen Ebenen der Generhaltung. Alle VO haben daher für jede seltene NTR spezielle Generhaltungsmaßnahmen, entsprechend einem von der ÖNGENE ausgearbeiteten Anforderungsprofil, vorgelegt.